Bekanntmachungen
2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Zweckverbandsversammlung des Industrieparks "A81" am 16.12.2025 nachfolgende Satzung beschlossen.
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Aufgrund von § 45b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat die Zweckverbandsversammlung des Industrieparks "A81" am 16.12.2025 nachfolgende Satzung beschlossen.
Feststellungsbeschluss und Ergebnisverwendung 2024
Gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Zweckverband Industriepark "A81" am 24.07.2025 den folgenden Jahresabschluss für das Jahr 2024 festgelegt.
Der Jahresabschluss 2024 des Zweckverbandes Industriepark "A81" wurde bereits am 29.07.2025 auf der Homepage der Stadt Tauberbischofsheim, Rubrik Wirtschaft und Infrastruktur, Industriepark A81, (www.tauberbischofsheim.de) veröffentlicht.
Haushaltssatzung und Bekanntmachung 2025
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 17.12.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Die Haushaltssatzung und Bekanntmachung des Zweckverbandes Industriepark "A81" wurde bereits am 07.01.2025 auf der ehemaligen Homepage des Zweckverbandes Industriepark "A81" (www.industriepark-a81.de) veröffentlicht.
Feststellungsbeschluss und Ergebnisverwendung 2023
Der Jahresabschluss 2023 des Zweckverbandes Industriepark "A81" wurde bereits am 15.01.2025 auf der ehemaligen Homepage des Zweckverbandes Industriepark "A81" (www.industriepark-a81.de) veröffentlicht.
1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Zweckverbandversammlung des Industrieparks "A81" am 21.12.2023 nachfolgende Satzung beschlossen.
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke (Wasserversorgungssatzung - WVS) über Zweckverband Industriepark "A81" vom 21.12.23 wurde bereits am 21.12.2023 auf der ehemaligen Homepage des Zweckverbandes Industriepark "A81" (www.industriepark-a81.de) veröffentlicht.
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Aufgrund von § 45b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Zweckverbandversammlung des Industrieparks "A81" am 21.12.2023 nachfolgende Satzung beschlossen.
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke (Wasserversorgungssatzung - WVS) über Zweckverband Industriepark "A81" vom 21.12.23 wurde bereits am 21.12.2023 auf der ehemaligen Homepage des Zweckverbandes Industriepark "A81" (www.industriepark-a81.de) veröffentlicht.