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Haushaltssatzung für das Jahr 2024

15.01.2024:
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 21.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Ihre Vorteile

  • sofortige Bebaubarkeit
  • flexible Flächengröße
  • beste Erreichbarkeit

Ihr Ansprechpartner

Barbara Hübenbecker 

Telefon: +49 (0) 9341/803-50
E-Mail