visual

Haushaltssatzung für das Jahr 2023

04.04.2023:
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 07.03.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Mehr dazu in der PDF-Datei:

Ihre Vorteile

  • sofortige Bebaubarkeit
  • flexible Flächengröße
  • beste Erreichbarkeit

Ihr Ansprechpartner

Barbara Hübenbecker 

Telefon: +49 (0) 9341/803-2000
E-Mail

Dr. Sabine Münch 

Leiterin der Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Telefon: +49 (0) 9341/803-1020
E-Mail